! Die nächste SKN - Theorieprüfung findet am 12.04.24 statt, Praxis am 17.04.24 !

Sachkundenachweis in Niedersachsen

Seit dem 01.07.2013 sind für Niedersachsen die neuen Regelungen des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) in Kraft getreten.

Demnach gibt es nun einige Neuregelungen für den Hundehalter in Niedersachsen zu beachten:

§3 NHundG: Nachweis der Sachkunde in Theorie und Praxis – landläufig Hundeführerschein genannt-

§4 NHundG: Kennzeichnungspflicht durch elektronisches Kennzeichen mittels Transponder-Chip

§5 NHundG: Pflicht zum Abschluss einer Hapflichtversicherung für den Hund

§6 NHundG: Meldepflicht des Hundes im zentralen Register des niedersächsischen Hunderegisters (www.hunderegister-nds.de)

§7 NHundG: Erlaubnis zum Halten von gefährlichen Hunden

Durch Melanie Müller, als behördlich geprüfte und registrierte Prüferin der Tierärtzekammer Nds. bietet Leinenlos die Möglichkeit, den Nachweis der Sachkunde sowohl in Theorie als auch Praxis gemäß dem niedersächsischem Hundegesetz (NHundG) abzulegen.

Nachfolgend finden sie die nächsten Prüfungstermine zu den einzelnen Prüfungsteilen. Durch anklicken auf den Button erhalten sie zudem nähere Informationen zu den beiden Bestandteilen der Prüfung zum Nachweis der Sachkunde.